Stationäres Hospiz Haus Maria in Biberach:

Haus Maria am Kirchplatz in Biberach
Haus Maria am Kirchplatz in Biberach

Hospiz Haus Maria Biberach, Kirchplatz 10, 88400 Biberach

Leiter: Tobias Bär, Telefon: 07351 1522-50, Telefax: 07351 1522-59,

Hospiz-Haus-Maria@st-elisabeth-stiftung.de

Das Hospiz Haus Maria liegt im Herzen der Stadt Biberach am Kirchplatz. Dieser Ort wurde bewusst gewählt vom Initiativkreis, der sich seit 2004 jahrelang mit den Planungen befasste. Sterben wird als Abschnitt gesehen, der zum Leben gehört. Das Thema Sterben erhält mit diesem zentral gewählten Platz wieder eine Mitte in der Stadtgesellschaft. 

 

Das Haus Maria ist ein historisches Gebäude. Die St. Elisabeth-Stiftung, Bad Waldsee hat es von der Kath. Kirchengemeinde Biberach erworben,  grundlegend saniert und die Trägerschaft des Hospizes übernommen. Eröffnet wurde es im Dezember 2010.

Das Hospiz befindet sich im 1. und 2. Obergeschoss auf insgesamt 650 m². Den Gästen stehen acht Einzelzimmer mit eigenem Sanitärbereich zur Verfügung. Ein "Raum der Stille" lädt zu Andachten und Meditationen ein. Hierhin können sich die Gäste und ihre Angehörigen zurückziehen, um Kraft zu tanken und Ruhe zu finden. 

Das Hospiz Haus Maria ist offen für Frauen und Männer aller Altersgruppen, Kulturen und Konfessionen.  Aufgenommen werden insbesondere Patienten mit folgenden Krankheiten:

  • Fortgeschrittene Krebserkrankung
  • Erkrankung des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen
  • Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung
  • Vollbild der Infektionskrankheit AIDS o.ä.

Grundvoraussetzung für die Aufnahme in der stationären Hospizeinrichtung ist, dass der Patient an einer Erkrankung leidet,

  • die progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat und
  • bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig oder vom Patienten erwünscht ist und
  • die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt und
  • solange eine Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V nicht erforderlich ist und
  • wenn eine ambulante Behandlung oder ein Verbleib im stationären Pflegeheim nicht mehr ausreicht.

Bürger aus dem Landkreis Biberach haben Vorrang bei der Aufnahme.

 

Rechtsgrundlage für die Bezuschussung von Aufenthalten in stationären Hospizeinrichtungen durch die gesetzlichen Krankenkassen ist § 39 a SGB V. Dabei verpflichteten sich die stationären Hospize zu einer 5%igen Eigenleistung in Form von Spenden und Einbindung ehrenamtlicher Hospizhelfer. 

Die Finanzierung ruht daher auf mehreren Säulen: 

Die erste Säule bildet der Landkreis Biberach, die Stadt Biberach, die Kreissparkasse Biberach und der Hospital Biberach. Diese bringen jährlich (für 15 Jahre) gemeinsam aus ihrem laufenden Haushalt max. 60.000 Euro ein.

Die zweite Säule ist der Zins aus der kirchlichen Hospiz-Stiftung, in die die Franziskanerinnen von Reute e.V. und die St. Elisabeth-Stiftung je 250.000 Euro, die Diözese Rottenburg-Stuttgart 150.000 Euro und die Katholische Gesamtkirchengemeinde Biberach 50.000 Euro einbezahlt haben. 

Die dritte Säule steuert der Förderverein Hospiz Landkreis Biberach bei.